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Die bisher geltenden Pflegestufen Null, 1, 2 und 3 (sowie Härtefall) wurden zum 01. Januar 2017 von den fünf neuen Pflegegraden 1, 2, 3, 4, 5 abgelöst. Diese Änderungen sollen im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) vor allem demenzkranken Älteren die gleichen Pflegeleistungen zusichern wie körperlich Pflegebedürftigen, was bei den Pflegestufen bis Ende 2016 anders bewertet wurde. Somit erhalten Personen mit demenziellen Erkrankungen durch die Gesetzesänderungen einen höheren Stellenwert.

 

Die neuen Pflegegrade ab 01. Januar 2017

Die bisherigen Pflegestufen 1,2,3, Härtefall sowie die Null werden durch die neuen Pflegegrade abgelöst, wie folgt:

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, hier aber mit besonderen Anforderungen an die Pflege und Versorgung

 

Häusliche Pflege

Die Aufwendungen für häusliche Pflegehilfe werden je Kalendermonat erstattet:

Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1: bis zu 125,00 Euro monatlicher Entlastungsbetrag

Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 2: bis zu 689,00 Euro monatlich

Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 3: bis zu 1298,00 Euro monatlich

Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 4: bis zu 1612,00 Euro monatlich

Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 5: bis zu 1995,00 Euro monatlich

 

Gern informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die Möglichkeiten, unseren Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Bitte kontaktieren Sie uns dazu unter der Rufnummer 033606/786448.